Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8839
OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01 (https://dejure.org/2002,8839)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.05.2002 - 11 U 200/01 (https://dejure.org/2002,8839)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 11 U 200/01 (https://dejure.org/2002,8839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der Ersterschließungskosten bei einem Grundstückskaufvertrag; Erstattungspflicht des Verkäufers für Beiträge an einen Wasserverband; Landkreis als Veräußerer eines Grundstücks, welches noch nicht voll erschlossen ist; Beitragsschuldner für ...

  • Judicialis

    BauGB § 127 Abs. 2; ; BauGB § ... 127 Abs. 4; ; BauGB § 128; ; BGB § 103; ; BGB § 436; ; BGB § 446; ; BGB § 446 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GKG § 22; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Begriff der Erschliessungskosten bei einem Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung des Begriffs Ersterschließungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01
    Haben sie den Begriff der Ersterschließungskosten übereinstimmend so verstanden, dass auch nachfolgend im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kläranlage verbundene Kosten durch den Landkreis zu tragen waren oder hat der Landkreis den Willen der Klägerin, auch die zu erwartenden Abwasserbeiträge unter Ziff. IV Abs. 1 Satz 2 des Vertrages zu fassen, bei Vertragsabschluß erkannt und hingenommen, kommt es auf weitere Auslegungsgesichtspunkte nicht an, weil dann allein der übereinstimmende Parteiwille zählt (BGHZ 71, 243 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; BGH NJW-RR 1993, 373; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 133 Rdn. 8; Mayer-Maly/Busche, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 133 Rdn. 48f.).

    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind alle den Vertragsschluss oder das Zustandekommen der Erklärung begleitenden Umstände zu berücksichtigen, soweit sie in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden haben (BGH WM 1971, 39 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; 1997, 1772 ; Mayer-Maly/Busche, § 133 Rdn. 44, 53; BGB-RGRK/Piper, 12. Aufl., § 157 Rdn. 20), sodass das Landgericht der Behauptung der Klägerin hätte nachgehen müssen, man habe bei Abschluss des Vertrags auch die Erstattung nachfolgender Abwasserbeiträge durch den Verkäufer gewollt.

  • BGH, 02.07.1993 - V ZR 157/92

    Erschließungskostenabrede im Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01
    Damit war eine von der gesetzlichen Regelung der §§ 446, 436, 103 BGB abweichende Bestimmung, nach der vom Verkäufer auch die nach der Übergabe des Grundstücks fällig werdenden Erschließungskosten zu tragen sind, getroffen (BGH, V ZR 157/92, vom 02.07.1993 - zitiert in juris).

    Übernimmt der Verkäufer die Erschließungs- und Anschlusskosten, geht es dabei vom objektiven Empfängerhorizont her um die erstmaligen Maßnahmen (BGH, V ZR 157/92, vom 02.07.1993 - zitiert in juris).

  • BGH, 23.02.1987 - II ZR 183/86

    Formwirksamkeit der Verpflichtung zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01
    Haben sie den Begriff der Ersterschließungskosten übereinstimmend so verstanden, dass auch nachfolgend im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kläranlage verbundene Kosten durch den Landkreis zu tragen waren oder hat der Landkreis den Willen der Klägerin, auch die zu erwartenden Abwasserbeiträge unter Ziff. IV Abs. 1 Satz 2 des Vertrages zu fassen, bei Vertragsabschluß erkannt und hingenommen, kommt es auf weitere Auslegungsgesichtspunkte nicht an, weil dann allein der übereinstimmende Parteiwille zählt (BGHZ 71, 243 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; BGH NJW-RR 1993, 373; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 133 Rdn. 8; Mayer-Maly/Busche, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 133 Rdn. 48f.).

    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind alle den Vertragsschluss oder das Zustandekommen der Erklärung begleitenden Umstände zu berücksichtigen, soweit sie in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden haben (BGH WM 1971, 39 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; 1997, 1772 ; Mayer-Maly/Busche, § 133 Rdn. 44, 53; BGB-RGRK/Piper, 12. Aufl., § 157 Rdn. 20), sodass das Landgericht der Behauptung der Klägerin hätte nachgehen müssen, man habe bei Abschluss des Vertrags auch die Erstattung nachfolgender Abwasserbeiträge durch den Verkäufer gewollt.

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 65/96

    Maßgeblichkeit eines Angebots mit Leistungsverzeichnis nach funktional

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01
    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind alle den Vertragsschluss oder das Zustandekommen der Erklärung begleitenden Umstände zu berücksichtigen, soweit sie in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden haben (BGH WM 1971, 39 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; 1997, 1772 ; Mayer-Maly/Busche, § 133 Rdn. 44, 53; BGB-RGRK/Piper, 12. Aufl., § 157 Rdn. 20), sodass das Landgericht der Behauptung der Klägerin hätte nachgehen müssen, man habe bei Abschluss des Vertrags auch die Erstattung nachfolgender Abwasserbeiträge durch den Verkäufer gewollt.
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01
    Haben sie den Begriff der Ersterschließungskosten übereinstimmend so verstanden, dass auch nachfolgend im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kläranlage verbundene Kosten durch den Landkreis zu tragen waren oder hat der Landkreis den Willen der Klägerin, auch die zu erwartenden Abwasserbeiträge unter Ziff. IV Abs. 1 Satz 2 des Vertrages zu fassen, bei Vertragsabschluß erkannt und hingenommen, kommt es auf weitere Auslegungsgesichtspunkte nicht an, weil dann allein der übereinstimmende Parteiwille zählt (BGHZ 71, 243 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; BGH NJW-RR 1993, 373; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 133 Rdn. 8; Mayer-Maly/Busche, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 133 Rdn. 48f.).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01
    Haben sie den Begriff der Ersterschließungskosten übereinstimmend so verstanden, dass auch nachfolgend im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Kläranlage verbundene Kosten durch den Landkreis zu tragen waren oder hat der Landkreis den Willen der Klägerin, auch die zu erwartenden Abwasserbeiträge unter Ziff. IV Abs. 1 Satz 2 des Vertrages zu fassen, bei Vertragsabschluß erkannt und hingenommen, kommt es auf weitere Auslegungsgesichtspunkte nicht an, weil dann allein der übereinstimmende Parteiwille zählt (BGHZ 71, 243 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; BGH NJW-RR 1993, 373; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 133 Rdn. 8; Mayer-Maly/Busche, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 133 Rdn. 48f.).
  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68

    Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest -

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01
    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind alle den Vertragsschluss oder das Zustandekommen der Erklärung begleitenden Umstände zu berücksichtigen, soweit sie in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden haben (BGH WM 1971, 39 ; BGH NJW 1984, 721; 1987, 2437 ; 1997, 1772 ; Mayer-Maly/Busche, § 133 Rdn. 44, 53; BGB-RGRK/Piper, 12. Aufl., § 157 Rdn. 20), sodass das Landgericht der Behauptung der Klägerin hätte nachgehen müssen, man habe bei Abschluss des Vertrags auch die Erstattung nachfolgender Abwasserbeiträge durch den Verkäufer gewollt.
  • BGH, 11.10.1994 - V ZR 139/93

    Auslegung der Regelung über die Tragung der Erschließungskosten in Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 11 U 200/01
    Dies ist durch Auslegung zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB, vgl. BGH, V ZR 139/93, vom 11.11.1994 - zitiert in juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    Zwar handelt es sich bei dem Klärwerk um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB (siehe auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 164/01 - juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Mai 2002 - 11 U 200/01 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 2004 - 2 LB 114/02 - n.v.).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 7/04

    Begriff der Erschließungsanlage

    Auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß die Kosten für die Errichtung von Entwässerungsanlagen Erschließungskosten sind (BGHZ 115, 311, 321; OLG Dresden, BauR 2001, 1283; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2003, 204).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht